- zubringen
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zu|brin|gen ['ts̮u:brɪŋən], brachte zu, zugebracht <tr.; hat:1. (eine Zeitspanne irgendwo) unter oft ungünstigen Umständen verbringen:sie brachte die ganzen Ferien auf dem Land zu; er musste einige Wochen im Bett zubringen (aus Krankheitsgründen im Bett liegen).2. (ugs.) (nur mit Mühe) schließen können:die Tür, den Koffer nicht zubringen.* * *
zu||brin|gen 〈V. tr. 118; hat〉1. Zeit \zubringen (bes. zwangsweise od. ungern) verbringen, verleben2. jmdm. etwas \zubringen2.1 etwas zu jmdm. hinbringen, hinschaffen2.2 in die Ehe einbringen2.3 〈fig.〉 zutragen, heimlich mitteilen3. 〈umg.〉 etwas \zubringen schließen können● ich bringe das Fenster nicht zu 〈umg.〉; den Arbeitern Material automatisch \zubringen; das Alter in völliger Einsamkeit \zubringen; er hat sechs Wochen im Krankenhaus, im Gefängnis zugebracht; in die Ehe zugebrachtes Vermögen* * *
zu|brin|gen <unr. V.; hat:1. eine Zeitspanne irgendwo in bestimmter Weise (unter oft ungünstigen Umständen) verbringen, sich für eine bestimmte Zeit irgendwo (unter oft ungünstigen Umständen) aufhalten:einige Monate auf Reisen, eine Nacht im Freien z.;sie musste einige Wochen im Bett z. (aus Krankheitsgründen im Bett liegen);er hat längere Zeit im Gefängnis zugebracht.2. (ugs.) (nur mit Mühe) schließen können:die Tür, den Koffer, den Deckel nicht z.3. (seltener) für jmdn. [zu etw. Vorhandenem] mitbringen, jmdm. [zusätzlich] verschaffen:bei der Heirat brachte sie ein Haus zu.* * *
zu|brin|gen <unr. V.; hat: 1. eine Zeitspanne irgendwo in bestimmter Weise (unter oft ungünstigen Umständen) verbringen, sich für eine bestimmte Zeit irgendwo (unter oft ungünstigen Umständen) aufhalten: einige Monate auf Reisen, eine Nacht im Freien z.; von dort werde sie dann ... auf das Haus hinübersehen, in dem sie mehr als ihr halbes Leben zugebracht hat (Strauß, Niemand 16); Auch brachte ich fast die Hälfte meines abgelaufenen Lebens im Sattel zu (Stern, Mann 63); er musste einige Wochen im Bett z. (aus Krankheitsgründen im Bett liegen); er hat längere Zeit im Gefängnis zugebracht. 2. (ugs.) (nur mit Mühe) schließen können: die Tür, den Koffer, den Deckel nicht z.; (scherzh.:) vor Bewunderung, Staunen, Überraschung brachte er den Mund nicht zu. 3. (seltener) für jmdn. [zu etw. Vorhandenem] mitbringen, jmdm. [zusätzlich] verschaffen: auch sie müssten, wie andere Verleger, ihr Scherflein an Devisen dem bedrängten Haushalt der Republik z. (Heym, Nachruf 721); Die Mutter brachte ihn aus erster Ehe zu (ihr Kind aus erster Ehe lebte zusammen mit Mutter und Stiefvater; Gaiser, Jagd 139). ∙ 4. zutrinken: der letzte Trunk sei nun, mit ganzer Seele, als festlich hoher Gruß, dem Morgen zugebracht (Goethe, Faust I, 735 f.); Der alte Bergmann ... trank, indem ihm seine aufmerksamen Zuhörer ein fröhliches „Glückauf“ zubrachten (Novalis, Heinrich 65).
Universal-Lexikon. 2012.